In einer allgemein bildenden Schule können Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, wenn zu erwarten ist, dass sie dadurch in ihrer Lernentwicklung besser gefördert werden können. Die Entscheidung trifft die Klassenkonferenz auf Antrag der Eltern, bei Volljährigen auf deren Antrag.