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Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an unserer Schule

Gute Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zu Bildungserfolg und Teilhabe. Daher wird DaZ für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit Förderbedarf bei uns gemäß Hessischem Schulgesetz in Verbindung mit der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV, §§ 50 und 52) verpflichtend unterrichtet.

Grundlage ist ein schulinternes Curriculum, das die Förderung verlässlich und passgenau auf den jeweiligen Sprachstand abstimmt.

Bei Fragen zum DaZ-Angebot wenden Sie sich gerne an das Sekretariat oder an die DaZ-Koordination (Frau Barth; E-Mail: s.barth@gut-da.de).