Es ist wichtig, dass ein solcher Auszeitraum nicht als Bestrafung wahrgenommen wird, sondern als unterstützende Maßnahme, um Schülern die Möglichkeit zu geben, sich zu entwickeln und positive Veränderungen vorzunehmen.

  1. Schulische Ruhezone: In bestimmten Situationen kann sich eine Schülerin oder ein Schüler von einer Situation überfordert fühlen. In solchen Situationen kann nach Absprache mit der Lehrkraft die betroffene Person, den Raum aufsuchen. Dort ist das Ziel erste Lösungsänsätze zu finden.
  2. Schulische Reflexionszeit: Unser “Auszeitraum” dient als eine strukturierte Reflexionszeit, in der Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit haben, geführt über ihr Verhalten nachzudenken. Dies könnte in Form von individuellen Gesprächen mit speziell geschultem Vertrauenspersonen und Schulsozialarbeitern erfolgen.
  3. Selbstreflexionsmaterialien: Bereitstellung von Materialien oder Aufgaben, die die Schüler zur Selbstreflexion anregen. Dies könnten beispielsweise Fragebögen, Aufsätze oder Projekte sein, die sie dazu ermutigen, über ihre Emotionen, Entscheidungen und Ziele nachzudenken.
  4. Gezielte Unterstützung: Die Integration von Fachleuten wie Schulpsychologen, Sozialarbeitern oder Beratern, die den Schülern während des Auszeitraums individuelle Unterstützung bieten können. Dies kann dazu beitragen, bestimmte Verhaltensmuster zu erkennen, mögliche Gründe zu identifizieren und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln.

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