Digitales
Wir stellen allen unseren Schülerinnen und Schülern einen IServ-Zugang zur Verfügung. Damit haben sie Zugang zu unserer technischen Ausstattung und – für die Abschlussklassen – auch zum WLAN. Über das System stellen wir außerdem verschiedene weitere Möglichkeiten zur Verfügung.
Unsere Digitalexperten
Seit 2020 gibt es an der Gutenbergschule die Digitalexperten: Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte sowie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler im digitalen Schulalltag unterstützen – von der Technik im Klassenraum bis zu Fragen rund um digitale Werkzeuge und neue Entwicklungen.
Ein wichtiger Bestandteil ist die regelmäßige Ausbildung: Jedes Jahr erhalten die Digitalexperten einen meist zwei- bis dreitägigen Workshop zu digitalen Themen, die für unseren Schulalltag gerade wichtig sind. Begleitet werden wir dabei von der Pacemaker-Initiative, die uns auch bei der digitalen Schulentwicklung zur Seite steht.
Besonders wichtig ist uns das Prinzip „Schüler für Schüler“: Erfahrene Digitalexperten geben ihr Wissen weiter, unterstützen neue Mitglieder und entwickeln gemeinsam Ideen für den digitalen Schulalltag. So wächst das Team jedes Jahr weiter, und das erworbene Wissen bleibt an der Schule.
Zuletzt fand im Mai 2026 ein zweitägiger Workshop zum Thema Künstliche Intelligenz statt. Einige unserer Schülerinnen und Schüler sind auch auf der Seite der Pacemaker-Initiative zu sehen – fotografiert auf den Stufen vor unserem Haupteingang.
Siehe dazu auch die Pressemitteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 25. März 2025.
Lust, Digitalexperte zu werden?
Die Digitalexperten treffen sich montags von 13:30 bis 15:00 Uhr in der Talent Company.
Wer sich für Technik, digitale Medien oder KI interessiert oder einfach neugierig ist, kann ganz unverbindlich vorbeikommen und reinschnuppern. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Fragen beantwortet Herr Szarafanowicz – wir freuen uns über neue Digitalexperten!
Handynutzung
Unsere internen Regelungen zur Handynutzung sind für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann den Einzug des technischen Geräts zur Folge haben. In diesem Fall muss das Gerät von einer erziehungsberechtigten Person abgeholt werden.